SPION GEGEN SPION

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2013 machte Edward Snowden der Welt bewusst, dass Staaten ungehemmt die eigenen Bürger ausspionieren. Viel hat sich nicht geändert.

von Thomas Lang

Bild: Rena Schild / Shutterstock.com

Die Aktion ist generalstabsmäßig vorbereitet. Ab Juni 2013 veröffentlichen mehrere US-Medien in schneller Folge eine Reihe von aufrüttelnden Informationen, die zeigen, wie der amerikanische Geheimdienst NSA die Bürger etlicher Länder, darunter Deutschland, ausspioniert. Zum ersten Mal in der Geschichte des Internets wird vielen Usern bewusst, in welchem Umfang sie ihre persönlichen Daten hergeben und dass daran nicht nur Firmen, sondern auch Staaten interessiert sind. Auch der BND greift Millionen Kommunikationsdaten ab und stellt sie der NSA zur Verfügung.

In der Folge kommt Bewegung in ein altes Streitthema der EU-Staaten: Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten tritt 2018 in Kraft. Die großen Internetkonzerne wie Apple oder Meta beginnen schon vorher, ihren Datenverkehr zu verschlüsseln. Gegenüber der unsicheren E-Mail kommt die Kommunikation via Messenger, häufig Ende-zu-Ende verschlüsselt, allgemein in Gebrauch.

Datenstaubsauger bleiben

Die DSVGO beschränkt aber die staatliche Überwachung nicht. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die Fernmeldeaufklärung des BND fasst der deutsche Staat 2021 das Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses neu. Prinzipiell bleibt das Durchforsten riesiger Datenmengen der Telekommunikationsanbieter zum Aufspüren schwer krimineller oder terroristischer Kommunikation weiterhin möglich.

Im Gesetz ist ein unabhängiger Kontrollrat vorgesehen, der die Rechtmäßigkeit von Aufklärungsmaßnahmen des BND überprüft. Im ersten Jahr seiner Tätigkeit, 2022, wird jedoch nur eine von 121 geplanten Maßnahmen zurückgewiesen. Der Inlandsgeheimdienst unterliegt dem Gesetz ebenso wenig wie der MAD. Auch der Ankauf digitaler Daten für Spionagezwecke bleibt ungeregelt.

Spionage-App Pegasus

Ab Mitte 2022 beschäftigt sich ein EU-Untersuchungsausschuss mit der massenhaften Ausspähung von Mobiltelefonen durch die Pegasus-Software. Staaten wie Ungarn, Spanien, Polen setzen den Trojaner einer Privatfirma ein, um etwa Journalisten oder Richter auszuspähen und damit einzuschüchtern. Bis zu 50.000 Personen könnten betroffen sein. Laut Medienberichten verwenden auch BND und BKA Pegasus, zu welchem Zweck, ist nicht bekannt.

Das jahrelang umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung hingegen ist nach einem EUGH-Urteil von 2022 nicht mit EU-Recht vereinbar und bis dato nicht in



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