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Alterseinkünfte von Frauen über ein Viertel niedriger

24.04. Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) -Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer - auch bei den Alterseinkünften. Nach Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18.663 Euro brutto im Jahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit. 24.04. Wiesbaden (dts Nachrichtenagentur) -Frauen sind hinsichtlich ihres durchschnittlichen Einkommens schlechter gestellt als Männer - auch bei den Alterseinkünften. Nach Erstergebnissen der Erhebung zu Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) 2023 bezogen Frauen in Deutschland, die 65 Jahre und älter waren, im Schnitt Alterseinkünfte in Höhe von 18.663 Euro brutto im Jahr, teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) am Mittwoch mit.

Bei Männern der gleichen Altersgruppe waren es durchschnittlich 25.599 Euro brutto. Zu den Alterseinkünften zählen Alters- und Hinterbliebenenrenten und -pensionen sowie Renten aus individueller privater Vorsorge. Einkommensreferenzjahr ist das Vorjahr der Erhebung. Damit lag das geschlechtsspezifische Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt, bei 27,1 Prozent. Die Alterseinkünfte von Frauen waren demnach durchschnittlich mehr als ein Viertel niedriger als die von Männern.

Die Ursachen für dieses Gefälle sind vielfältig: So erwerben Frauen im Laufe ihres Erwerbslebens im Schnitt geringere Rentenansprüche, weil sie teilweise in schlechter bezahlten Branchen arbeiten als Männer. Frauen arbeiten zudem häufiger in Teilzeit, nehmen häufiger und längere Auszeiten für Care-Arbeit und sind seltener in Führungspositionen tätig.

Rund 29 Prozent der Frauen ab 65 Jahren erhielten Alterseinkünfte aus einer Hinterbliebenenrente, sogenannte abgeleitete Ansprüche. Bei den Männern trifft dies nur auf gut sechs Prozent zu. Werden diese abgeleiteten Ansprüche auf Altersversorgung, die von der Erwerbstätigkeit des Ehepartners beziehungsweise der Ehepartnerin abhängen, bei der Betrachtung ausgeklammert, resultiert ein noch höherer Gender Pension Gap von 39,4 Prozent. Somit ist die geschlechtsspezifische „Rentenlücke“ größer, wenn nur die eigenen Ansprüche auf Altersversorgung betrachtet werden.

Im Vergleich zwischen West und Ost zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der geschlechtsspezifischen „Rentenlücke“. Während der Gender Pension Gap im früheren Bundesgebiet (ohne Berlin) 31,5 Prozent beträgt, liegt er in den neuen Ländern (einschließlich Berlin) bei 6,1 Prozent. Wird die Hinterbliebenenrente ausgeklammert, steigt zwar jeweils der Gender Pension Gap. Allerdings liegt er auch dann in Westdeutschland mit 43,8 Prozent deutlich über dem Wert in Ostdeutschland mit 18,6 Prozent. Der Abstand zwis

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