Die 7 größten Fehler beim Erben und Vererben

1 min lesen

Vorsicht, hier droht Streit!

Rechte und Pflichten, die viele nicht kennen – und wie man alles nach seinen Wünschen regelt

Beim Erben lauern viele Fallstricke, die für Streit sorgen können. Oft wird auch vergessen, dass zum Nachlass nicht nur Besitz, sondern auch Verbindlichkeiten zählen. Der größte Fehler ist daher, sich nicht mit dem Thema auseinanderzusetzen.

1 Pflichtteilsansprüche vergessen

Auch wenn das Testament nahe Verwandte übergeht: Ein Pflichtteil steht ihnen immer zu. Das kann Probleme machen, wenn z.B. das Vermögen aus einem Haus besteht. Ist der Ehepartner Alleinerbe und die Kinder fordern ihren Pflichtteil ein, muss es evtl. verkauft werden. Möglicher Ausweg: das Berliner Testament (s. Punkt 4).

2 Freibeträge nicht ausschöpfen

Für Erbschaften und Schenkungen gibt es Steuerfreibeträge, die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erblasser und Erbe ab. Die Freibeträge können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Auch mit kluger Testamentsgestaltung lässt sich die Erbschaftssteuer reduzieren.

Damit es so harmonisch bleibt, sollte der Nachlass frühzeitig geregelt werden

3 Kein gültiges Testament

Die gesetzliche Erbfolge passt meist nicht zu den eigenen Wünschen. Wer z.B. seinen unverheirateten Partner am Nachlass beteiligen will, braucht ein Testament. Das kann man selbst per Hand aufsetzen oder vom Notar verfassen lassen.

4 Bindungswirkung ignorieren

Mit dem Berliner Testament können sich Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Dabei bestimmen sie, dass ihr Erbe nach dem Tod des länger lebenden Partners an Dritte geht – meist die Kinder. Achtung: Ist ein Partner verstorben, kann der

Dieser Artikel ist erschienen in...

Ähnliche Artikel

Ähnliche Artikel