Gerichts- und Anwaltsgebühren
Eine Trennung tut immer weh – auch finanziell. Wie Sie die Ausgaben möglichst gering halten
Eine Scheidung ist in Deutschland nur vor Gericht möglich, für den Scheidungsantrag braucht man einen Anwalt – auch bei einer einvernehmlichen Trennung. Das kostet Geld. Wie teuer es konkret wird, hängt neben dem Verfahrenswert vor allem davon ab, wie viele Fragen vor Gericht geklärt werden müssen. Wer vorher möglichst viele Punkte einvernehmlich klärt, kann also sparen.
Den Verfahrenswert ermitteln
Der Verfahrenswert wird erst am Ende des Verfahrens unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände vom Familiengericht festgelegt. Aber er lässt sich grob vorab ermitteln. Dafür werden drei Nettogehälter der beiden Partner zusammengerechnet. Ausschlaggebend dafür sind die drei letzten Monate vor Einreichen der Scheidung. Pro unterhaltsberechtigtem Kind werden ca. 250 Euro abgezogen. Vermögenswerte wiederum erhöhen den Verfahrenswert. Dabei gelten je nach Gericht unterschiedliche Freigrenzen (ca. 15.000 bis 60.000 Euro pro Gatte, 7500 bis 25.000 Euro pro Kind). Nach Abzug dieser Freibeträge berücksichtigt das Gericht in der Regel fünf Prozent des Vermögens.
Versorgungsausgleich fließt automatisch ein
In den allermeisten Fällen muss das Gericht bei einer Scheidung den Versorgungsausgleich mit regeln. Dabei werden die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche aufgeteilt. Das schließt private Rentenversicherungen ein. Für jede ausgeglichene Rentenanwartschaft erhöht sich der Verfahrenswert um 10 Prozent des in drei Monaten erzielten Netto