Stimmt denn Ihre Betriebskosten-Abrechnung?

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Dieser Check kann Hunderte Euro bringen

Zu viel gezahlt? Oft lohnt es sich, die Betriebskostenabrechnung noch einmal genauestens zu überprüfen
Fotos: AdobeStock/JOSEP SURIA, iStock/hatman12

Rund 2.750 Euro Betriebskosten pro Jahr zahlen Mieter im Schnitt für eine 100-Quadratmeter-Wohnung.

Oft ist es jedoch deutlich mehr: „Sie haben einfach zu viel geheizt“, behauptet mancher Vermieter dann. „Das Haus musste repariert werden“, meinen andere. Oder: „Unser Verwaltungsaufwand ist enorm gestiegen!“

Doch alle drei Aussagen zeigen: Die Abrechnung ist wohl falsch!

Unerlaubte Umlagen

Das Gesetz verbietet es Vermietern nämlich, Verwaltungs- oder Reparaturkosten an ihre Mieter weiterzureichen. Auch den Arbeitslohn dafür darf der Vermieter nicht umlegen. Genau prüfen sollte man zudem krasse Kostensteigerungen, etwa für Warmwasser und Heizung. Denn: Im Vergleich zum teuren Jahr 2022 sanken die Preise für Öl und Gas zuletzt wieder. Da auch die Außentemperaturen (bis auf den Monat April) recht mild waren, sollte der Energieverbrauch im Vergleich zum Vorjahr kaum gestiegen sein.

Falsche Wohnfläche

Ihr Vermieter rechnet unter „Sonstiges“ etwas ab, das im Mietvertrag nicht vereinbart ist? Das ist unzulässig! Auch unregelmäßige Leistungen wie Reparaturen an Aufzug oder Dachrinne sind reine Vermietersache – im Gegensatz zu einer regelmäßigen Reinigung. Wichtig ist auch die Wohnfläche zur Ermittlung der Heizkosten. Tipp: Messen Sie diese nach und vergleichen Sie den Wert mit dem Mietvertrag und Ihrer Abrechnung. Ist Ihre Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als angegeben? Sofort melden! So könnten Sie Hunderte Euro sparen.

Zu viele Gebühren

Wichtig ist es deshalb, alle Ablesedaten mit denen der Vorjahre zu vergleichen.

Dafür sollte die Abrechnung auch den Gesamtverbrauch des Hauses sowie Füllstände am Beginn und Ende des Abrechnungsjahres nennen. Mit den Daten können Sie zum Beispiel den Betriebskosten-Check von co2online.de füttern (www.kurzelinks.de/BKCheck). Und so prüfen, ob Sie womöglich überdurchschnittlich viel zahlen sollen. Abgefragt werden neben dem Verbrauch für Heizung und Warmwasser auch Nebenkosten, die Vermieter abrechnen dürfen. Gebühren für die Verbrauchserfassung durch eine Ablesefirma sind ebenfalls umlagefähig, da sie regelmäßig wiederkehren. Achtung: Ab Juli gilt dies nicht mehr für den Kabelanschluss, da Mieter ihren TV- und Internet-Empfang nun selbst wählen dürfen.

Richtig widersprechen

➽ Wurden Leistungen a