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Bei Internet-Bestellungen passiert das häufiger …
Die schöne Strickjacke im Online-Shop war doch heruntergesetzt! Als sie geliefert wird, steht auf der Rechnung aber der reguläre Preis. Und nun? Nicht korrekte Forderungen wie diese gibt es leider häufig. Ob nun Betrug oder nur ein Versehen: Legen Sie schnell Widerspruch ein. Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei achten sollten.
Stellen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch ankommt
Wichtig ist, Ihr Veto innerhalb von zwei Wochen schriftlich einzulegen. „Ein mündlicher oder telefonischer Widerspruch reicht nicht aus, da Sie diesen später kaum noch beweisen können“, rät Rechtsanwalt Thomas Hollweck, Spezialist für Verbraucherrecht in Berlin (www. kanzlei-hollweck.de). Schicken Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit einer Sendeberichts-Bestätigung, nur bitte auf keinen Fall in einem normalen Brief per Post. Sonst haben Sie keinen Beleg als Beweis. Der schriftliche Widerspruch ist auch nötig, damit die Firma genau weiß, warum Sie nicht zahlen wollen.
Denken Sie bei Ihrem Schreiben an alle Details
Wenn Sie Widerspruch einlegen, gilt die Rechnung außerdem als „bestritten“. Und solche Fälle dürfen weder bei der Schufa noch bei einem Inkassobüro landen. Sollte es doch mal einen Schufa-Eintrag geben, können Sie diesen dank Ihres Beweises später rückgängig machen lassen. Für den Widerspruch nutzen Sie am besten den Musterbrief der Verbraucher