GESUNDHEIT
IHR GUTES RECHT BEIM ARZT
Sich im deutschen Gesundheitssystem zurechtzufinden und seine Ansprüche geltend zu machen ist gar nicht so einfach. Eine Orientierungshilfe
Muss man im Wartezimmer lange ausharren, ist das ärgerlich. Übernimmt die Kasse die Kosten für eine Leistung nicht, wird’s problematisch. Richtig gefährlich kann es sein, wenn Ärzte falsch behandeln. Patientinnen und Patienten sind in solchen Situationen oft ratlos – sollten aber nicht alles hinnehmen. Daniela Hubloher, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen, gibt Orientierung und erklärt, welche Rechte einem in der Arztpraxis, im Krankenhaus und gegenüber Krankenkassen zustehen.
IN DER ARZTPRAXIS
Es gilt das Recht der freien Arztwahl. Privatpatienten dürfen zu allen Medizinern gehen, die privat behandeln. Bei gesetzlich Versicherten muss der Wunschdoktor Vertragsarzt der Kasse sein. „Einschränkungen können gelten, wenn ein Hausarztvertrag mit der gesetzlichen Krankenkasse (KK) geschlossen wurde“, so Verbraucherschützerin Hubloher. „Damit hat sich der Patient verpflichtet, immer erst denselben Hausarzt aufzusuchen und einen Facharzt nur mit Überweisung zu beanspruchen.“
„Da gibt es keine Begrenzung“, so die Expertin. Privat und gesetzlich Versicherte dürfen jederzeit weitere Ärzte konsultieren, wenn etwa Zweifel an der Diagnose oder am Behandlungsvorschlag bestehen. „Im Sinne der Solidargemeinschaft sollte sich die Anzahl aber in einem vernünftigen Rahmen bewegen“, sagt Hubloher. Was viele nicht wissen: Es gibt darüber hinaus einen gesetzlich geregelten Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung bei bestimmten Eingriffen, die im Verdacht stehen, zu häufig durchgeführt zu werden, wie etwa der Einsatz von Knieprothesen oder Wirbelsäulen-OPs. Dafür stehen spezielle unabhängige Ärzte zur Verfügung. Die können neutral beurteilen, ob die Behandlung wirklich nötig ist, da sie daran nichts verdienen. Zu finden sind diese unabhängigen Mediziner auf der Webseite des Patientenservices 116 117 unter: 116117.de
„Auf jeden Fall. Ohne Einwilligung des Patienten darf ein Arzt nicht behandeln“, sagt Daniela Hubloher. Dafür braucht es vorab aber ein umfassendes Aufklärungsgespräch. „Ärzte sollen auch darauf hinweisen, wenn es alternative Behandlungsmöglichkeiten gibt. Das geschieht meiner Erfahrung nach zu selten“, klagt die Medizinexpertin. Darum: aktiv nach-fragen! Bei Medikamenten haben Kassenpatienten nur bedingtes Mitspracherecht. Der Arzt hat immer sein Budget im Blick – und auch strenge Vorgaben der Kassen: Nicht die teure, sondern die gleichermaßen wirksame Arznei wird verschrieben.