Höchste Ansprüche für den Schutz der Arbeitskraft

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BERUFSUNFÄHIGKEIT

BERUFSUNFÄHIGKEIT Wer für längere Zeit nicht arbeiten kann, steht oft ohne die wichtigste Einkommensquelle da. In solchen Fällen sollen spezielle Versicherungen helfen. Welche Tarife in unterschiedlichen Lebenslagen greifen und welche Anbieter die fairsten Konditionen bieten, hat Guter Rat untersuchen lassen

Rechtzeitig Die Absicherung der eigenen Arbeitskraft sollte frühzeitig beginnen: Für gefährliche Berufe gibt es oft keinen Versicherungsschutz mehr
FOTO: ADOBE STOCK/DIYANADIMITROVA

Ein Haus, ein Auto, ein kleines angespartes Vermögen. Das reicht kaum ein Leben lang, um den eigenen Unterhalt zu finanzieren. Stattdessen ist die eigene Arbeitskraft deutlich wertvoller. Wer eine Berufsausbildung absolviert hat, verdient im Laufe seines Erwerbslebens durchschnittlich rund 1,69 Millionen Euro, so Zahlen des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung.

Dass die eigene Arbeitskraft so einen hohen Wert hat, ist den wenigsten Deutschen wirklich bewusst. Berufsunfähigkeit (BU) ist daher eine der am meisten unterschätzten Gefahren. Dabei wird, laut Deutscher Rentenversicherung (DRV), jede bzw. jeder vierte Beschäftigte mindestens einmal im Arbeitsleben berufsunfähig. »Diese Das-wird-mir-nichtpassieren-Mentalität führt dazu, dass die Dringlichkeit einer Absicherung verkannt wird«, sagt Bert Heidekamp, Deutschlands einziger geprüfter und international zertifizierter Sachverständiger für BU-, Unfall- und Pflegeversicherungen. Der Gründer der Vergleichplattform fair-Test hat für Guter Rat private Berufsunfähigkeits-, Dienstunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen unter die Lupe genommen. Die besten Tarife werden am 23. April mit dem QUALI-TÄTS-AWARD 2024 ausgezeichnet und unter award.versicherung veröffent- licht. Vorab finden Sie auf den nächsten Seiten schon die wichtigsten Ergebnisse.

Kerstin Butenhoff kerstin.butenhoff@guter-rat.de

Viele Menschen glauben, dass sie gesetzlich abgesichert sind, verlassen sich für den Fall der Fälle auf die staatliche Erwerbsminderungsrente (EM-Rente). Einen Anspruch darauf hat allerdings nur, wer in der Deutschen Rentenversicherung ist und die gesetzliche Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt. Für junge Menschen in Studium oder Ausbildung, Selbstständige und Hausfrauen oder -männer besteht daher oft keine oder nur eine geringe Absicherung. Schwierig ist die Situation auch für Menschen mit wechselnden Tätigkeiten und Berufslücken. Immerhin: Für Studenten und Auszubildende gibt es eine Sonderregelung, die sogenannte vorzeitige Wartezeiterfüllung (siehe Guter Rat 9/2022).

Doch auch wer gesetzlich abgesichert ist, erlebt häufig eine böse Überraschung: Obwohl die gesetzliche EM-Rente in zwei Stufen ab 1. Juli 2024 und ab 1. Dezember 2025 um 4,5 Prozent bzw. 7,5 Prozent erhöht wird, bleibt die Gesamtrente sehr gering: Die durc

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