So geht Homeoffice

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STEUERN

STEUERERKL ÄRUNG 2023 Seit vergangenem Jahr gelten für die Arbeit zu Hause neue steuerliche Vorgaben. Selbst Rentner können unter bestimmten Umständen so Steuern sparen

Neue Regeln Auch Senioren können mit einem Nebenjob im Homeoffice Steuern sparen
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Bernhard Köstler redaktion@guter-rat.de

Arbeiten Sie teilweise zu Hause? Oder vermieten Sie eine Immobilie und kümmern sich zu Hause um den Papierkram? Dann sollten Sie auf jeden Fall Aufzeichnungen führen, an welchen Tagen Sie welche Tätigkeiten ausgeübt haben. Denn Sie können dem Finanzamt dafür entweder Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer präsentieren oder Sie profitieren von der sogenannten Tagespauschale (früher als Homeoffice-Pauschale). Das gilt selbst dann, wenn Sie Rentner sind und einen Nebenjob haben oder eine Immobilie vermieten.

!Wenn wir in den folgenden Passagen von einer Jahrespauschale in Höhe von 1 260 Euro sprechen, muss immer ein häusliches Arbeitszimmer vorliegen. Ist dagegen von der Tagespauschale in Höhe von maximal 1 260 Euro die Rede, reicht es aus, wenn die Arbeit zu Hause am Küchentisch, am Wohnzimmertisch oder in der Arbeitsecke im Schlafzimmer erledigt wird. Beide Pauschalen sind zwar gleich hoch, es gelten jedoch unterschiedliche Steuerspielregeln.

ARBEITSZIMMER Wenn Sie regelmäßig zu Hause arbeiten und dafür ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, haben Sie steuerlich zwei Möglichkeiten. Entweder machen Sie dafür die tatsächlichen Werbungskosten geltend und listen dem Finanzamt sämtliche im Zusammenhang mit diesem Raum angefallenen Kosten auf. Oder Sie verzichten auf den Kostennachweis und entscheiden sich für 2023 für die neu eingeführte Jahrespauschale von 1 260 Euro.

DAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN, DAMIT DER FISKUS MITSPIELT

Damit es mit dem Werbungskostenabzug für das häusliche Arbeitszimmer klappt, müssen allerdings zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Erstens: Das häusliche Arbeitszimmer muss ein abschließbarer Raum sein und ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt werden. Ausschließlich bedeutet eine mindestens 90-prozentige berufliche Nutzung. Ein Bett, ein privater Kleiderschrank oder eine Tischtennisplatte in dem Raum wären schädlich für den Abzug.

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