RADLER-URTEILE, die Sie kennen sollten

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Ratgeber

Damit Sie sicher ans Ziel kommen

TOLLE TOUREN In Deutschland gibt es zahlreiche Radstrecken in traumhafter Umgebung
RUNTER VOM RAD Am Zebrastreifen lieber absteigen – nur so haben Radler Vorrang vor Autos

Aufs Fahrrad schwingen und los – Radeln ist eines der beliebtesten Hobbys der Deutschen. 38 Mio. Menschen haben 2022 mindestens einen Tagesausflug mit dem Rad gemacht. Damit Sie immer heil ankommen, gibt’s hier die wichtigsten Urteile rund um Ihr Gefährt.

Den Mindestabstand zu geparkten Autos beachten

§ Wenn Sie auf dem Fahrrad unterwegs sind, müssen Sie mindestens 50 Zentimeter von den am Straßenrand abgestellten Autos entfernt sein.

OLG Celle, AZ.: 14 U 61/18

Bei Unfall mit E-Bike gibt’s keinen Neupreis-Ersatz

§ Wenn das fast neue E-Bike bei einem Unfall stark beschädigt wird, muss die Gegenseite nicht den Neupreis erstatten. Die Haftpflicht muss nur Reparaturkosten oder bei Totalschaden den um den Restwert geminderten Neupreis zahlen.

AG Nordhorn, AZ.: 3 C 1180/16

Den Zebrastreifen schiebend überqueren

§ Radfahrer, die den vollen Schutz des Zebrastreifens haben wollen, müssen beim Überqueren absteigen. Die Wartepflicht für PKW gilt nur für Fußgänger, Rollstühle und Krankenfahrstühle.

LG Frankenthal, AZ.: 2 S 193/10

Mithaftung bei fehlender Beleuchtung

§ Radler, die im Dunkeln ohne Beleuchtung fahren, tragen bei einem Unfall eine Mitschuld – wenn ein anderer sie zu spät sieht und dadurch zu Schaden kommt. Der Mithaftungsanteil liegt bei 30 Prozent.

OLG Hamburg, AZ.: 14 U 208/16

Musik darf das Gehör nicht beeinträchtigen

§ Beim Radfahren Musik zu hören ist zwar erlaubt, entscheidend ist dabei aber die Lautstärke. Trotz Kopfhörern müssen