Ratgeber
Von Miete über Einkauf bis Reise
Aufgeklärt von Kay Rodegra, Anwaltaus dem ARD-Morgenmagazin
Mehr: www.rodegra-law.de
Wie oft glauben wir, im Alltag Recht zu haben – doch die Liste der Irrtümer und Missverständnisse ist lang. Zeit, mal wieder unser Wissen aufzufrischen. Lesen Sie hier die interessantesten Fälle und Tipps des bekannten TV-Anwalts.
1 Verträge gelten immer nur schriftlich
Das stimmt nicht. Die meisten Verträge können auch mündlich geschlossen werden, zum Beispiel im Supermarkt, an der Tankstelle, im Restaurant oder auch am Telefon. Der Gesetzgeber schreibt nur in bestimmten Fällen die sogenannte Schriftform vor, etwa bei Verbraucherdarlehensverträgen oder beim Immobilienkauf.
2 Kreuzfahrtschiffe dürfen kurzfristig die Route ändern
Nein. Die Route einer Kreuzfahrt wird vertraglich vereinbart. Daher liegt bei einer Änderung ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Kommt es zu gravierenden Änderungen, kann der Kunde sogar kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und möglicherweise auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden fordern. Infos und zahlreiche Urteile zu Routenänderungen findet man kostenfrei unter: www.würzburger-tabelle.de
3 Ein Hundehalter haftet nur bei Verschulden
Irrtum. Der Halter eines Hundes haftet für jeden Schaden, den sein Tier verursacht. Man spricht dabei von einer sogenannten Gefährdungshaftung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Hundehaftpf lichtversicherung zu haben. Denn: Der Hund ist nicht über die private Haftpf licht versichert.
4 Wer für andere den Notruf wählt, zahlt den Einsatz
Falsch. Wer für einen anderen die Polizei, einen Krankenwagen oder die Feuerwehr ruft, muss den Einsatz nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Anrufer irrtümlich davon ausgeht, dass ein Unglücksfall vorliegt. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Notruf missbräuchlich gewählt wird.
5 Eine Grillparty im Garten ist nur dreimal jährlich erlaubt
Von wegen! Man darf in seinem Garten so oft grillen, wie man will. Nachbarn dürfen durch Geruch und Qualm aber nicht unzumutbar gestört werden, ebenso sollte der Lärm sich in Grenzen halten. Ab 22 Uhr gilt Nachtruhe. Falls man dann noch draußen sitzen bleiben möchte, muss man sich sehr leise verhalten.