Ratgeber
EXPERTEN-TIPPS rund um Einspruch & das 2. Gutachten
Rund 5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig
Es ist oft ein schwerer Schlag für die Betroffenen und ihre Angehörigen: Jeder fünfte Antrag auf Pflegegrad wird abgelehnt und viele weitere enden in einer zu niedrigen Einstufung. Das bedeutet weniger finanzielle Unterstützung und mehr Belastung. Aber: „In so einem Fall können Betroffene ihr Recht auf Einspruch nutzen“, rät der Gesundheitswissenschaftler Markus Küffel. Und so geht’s:
Pflegegrad-Bescheid ist da? Jetzt ist schnelles Handeln gefragt
Rund ein bis zwei Wochen nach der Begutachtung bekommen Sie den Pflegegrad-Bescheid per Post. Für den schriftlichen Einspruch haben Sie dann genau einen Monat Zeit. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist gilt der Bescheid als „bestandskräftig“ – ein neuer Antrag ist erst wieder nach sechs Monaten möglich. Daher keine Zeit verlieren! Tipp: Die Begründung können Sie auch später nachschicken, das sollten Sie aber im Einspruchsschreiben erwähnen.
Eine gute Begründung ist das a und o
Was Sie außerdem mitschicken können, sind Kopien von medizinischen Dokumenten, die einen höheren Pflegegrad belegen. Um zu errechnen, ob die erhofften Änderungen am Gutachten zu einem anderen Pflegegrad führen, können Sie den kostenlosen Pflegegradrechner auf