Auflösungen Seite 20–31

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2. April Einsendeschluss

So nehmen Sie teil…

Es gibt drei Möglichkeiten, wie Sie sich an den Gewinnrätseln beteiligen können.

Brief oder Postkarte mit dem ausgefüllten

Coupon einschicken an: FREIZEITWOCHE

Rätselpost Nr. 13/24 Postfach 13 25 67323 Speyer

Schicken Sie eine E-Mail mit Ihren Lösungsbegriffen an: raetsel@freizeit-woche.de (Massen-E-Mails werden nicht berücksichtigt).

Nennen Sie zunächst die Gesamtlösung, die sich aus den gekennzeichneten Feldern in den Lösungsbegriffen ergibt, danach Ihre vollständige Adresse. Tel.: 0137 8005506.(0,50 € pro Anruf)

Sie brauchen nicht alle Rätsel zu lösen. Jedes Rätsel wird einzeln gewertet. Wenn Sie das Gesamt-Lösungswort einreichen, nehmen Sie an der Verlosung aller Gewinne teil. Für welche der drei Möglichkeiten Sie sich auch entscheiden, die Gewinnchancen sind immer die gleichen.

Teilnahmebedingungen: Die Gewinnspielverlosungen sind eine übergreifende Gewinnaktion der Bauer Media Group. Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG, Karlsruher Straße 31, 76437 Rastatt. Berechtigt zur einmaligen und persönlichen Teilnahme sind Personen über 18 Jahren und einem Wohnsitz in Deutschland, mit Ausnahme der Mitarbeiter der Unternehmen der Bauer Media Group, Burchardstraße 11, 20077 Hamburg sowie alle Mitarbeiter der Klambt-Verlag GmbH & Co. KG, Im Neudeck 1, 67346 Speyer (nachfolgend „Klambt“) und Mitarbeiter der Drittunternehmen (nachfolgend „Kooperationspartner“), die in das Gewinnspiel involviert sind, einschließlich ihrer jeweiligen Angehörigen. Die Teilnahme über Gewinnspielagenturen ist nicht möglich. Unter allen fristgerecht eingehenden Einsendungen entscheidet das Los. Der/Die Gewinner/in wird von Klambt oder durch unseren Kooperationspartner telefonisch oder per Mail oder per Post benachrichtigt. Der/Die Gewinner/in muss die Annahme des Gewinns innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung gegenüber Klambt oder dem Kooperationspartner, je nachdem welches Unternehmen ihn über den Gewinn benachrichtigt hat, bestätigen, andernfalls erlischt der Gewinnanspruch und der Gewinn wird neu vergeben. Unabhängig davon verjährt der Gewinnanspruch nach Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung. Der Gewinn gilt mit Nachweis der ordnungsgemäßen Absendung als erbracht. Eine Gewinnabtretung, eine Barauszahlung oder der Tausch des Gewinns ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz: Die Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG, Karlsruher Straße 31, 76437 Rastatt verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Gewinnspiels. Weitere Informationen zum Datenschutz unter: https://www.wunderweib.de/datenschutzhinweise-freizeitwoche

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