Geld & Recht
Neue Urteile
Wer ein Testament aufsetzen oder ein Erbe annehmen möchte, sollte folgende aktuelle Urteile kennen
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Steuerfreier Verkauf des geerbten Hauses
Erfreuliche Nachricht für Immobilienerben: Für den Verkauf einer zum Nachlass einer Erbengemeinschaft gehörenden Immobilie dürfen die Finanzämter laut einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs keine Einkommensteuer verlangen. Damit machen die obersten Finanzrichter Schluss mit der bisherigen Praxis der Steuerverwaltung (Az. IX R 13/22).
Wer möchte das nicht? Viel Geld oder Immobilien erben. Doch dieses Glück erfährt hierzulande nicht einmal jeder Zweite. 52,3 Prozent der Deutschen haben bislang noch nichts geerbt und gehen auch davon aus, dass sie niemals erben werden. Nur jeder Vierte (23 Prozent) hat schon geerbt. Weitere 15,7 Prozent erwarten eine Erbschaft. Das sind die Ergebnisse einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Bank.
Doch wo geerbt wird, gibt es oft auch Streit. Bei jedem fünften Erbfall gibt es laut Umfrage Zoff um den Nachlass. Meistens fühlt sich einer der Erben benachteiligt (rund 27 Prozent). Jeder Vierte bemängelt, dass nicht schon zu Lebzeiten über das Erbe gesprochen wurde. Streit gibt es auch, weil kein Testament vorlag. In vielen Fällen müssen dann Gerichte urteilen.
Die Tücken des Berliner Testaments
Beim Berliner Testament setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben ein. Erst nach deren Tod erben die Kinder. Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil darauf hingewiesen, dass dies steuerliche Nachteile haben kann. Denn der Staat kassiert zwei Mal Erbschaftssteuer. Wer ein solches Testament aufsetzt, sollte dies bedenken, so die Richter (Az. II R 34/20).
Recht auf Einsicht ins Testament
Ein Ehepaar wollte sein Erbe an fünf befreundete Familien verteilen. Doch nach ihrem Tod gingen die Familien leer aus. Namen und Anschrift waren dem Testament zwar angehängt, aber das reichte dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main nicht. Sie hätten im Testament selbst konkret benannt werden müssen, kritisierten die Richter (Az. 20 W 79/19).
Falsch geschätzt
Beantragen Erben einen Erbschein, müssen sie Angaben zum Nachlasswert machen. Eine Frau hatte dies versäumt. Daraufhin legte das Nachlassgericht den Wert auf 250 000 Euro fest.
Unzulässig, urteilte das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt. Die Festlegung müsse auf Tatsachen beruhen. Der tatsächliche Wert lag bei 15 000 Euro (Az. 2 Wx 44/22).
Der Letzte Wille zählt
Ein Gastwirt hatte seinen Letzten Willen niedergeschrieben – auf einen Notizblock,