Für den Notfall im Urlaub

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REISEKRANKENVERSICHERUNG

Die Ferienreise ins Ausland mag noch so gut geplant sein, wenn nicht für passenden Gesundheitsschutz gesorgt ist, klaffen erhebliche Lücken. Welche Top-Policen eine gute Versorgung sicherstellen

Wenn es jetzt langsam wieder wärmer wird, steigt bei vielen Deutschen die Vorfreude auf den nächsten großen Urlaub. Sich mit Reisezielen beschäftigen, Temperaturen und Klima vor Ort checken, Unterkunft raussuchen, Ausflüge buchen, Mietwagen überlegen, Reiseführer wälzen & Co. verlangen oft viel Zeit, machen dafür aber meist auch richtig Spaß.

Wo der Spaßfaktor dagegen eher begrenzt ist, was zur Vorbereitung des Urlaubs jedoch nicht minder wichtig sein sollte, ist die Vorsorge für den gesundheitlichen Notfall im Ausland. Genau wie zu Hause können einen schließlich auch jenseits deutscher Grenzen plötzlich Krankheiten erwischen oder Unfälle passieren, die eine medizinische Versorgung notwendig machen. Und da ist häufig im wahrsten Sinne des Wortes „guter Rat teuer“.

Andere Länder, andere Sitten. Einerseits muss die Qualität des Gesundheitssystems im jeweiligen Urlaubsland nicht immer dem gewohnten Standard entsprechen. Andererseits können auch die Abrechnungsmodalitäten mitunter gewöhnungsbedürftig sein –sowohl was die Höhe der Kosten angeht als auch die Bezahlungsart. So manche Reisende haben schon faustdicke Überraschungen erlebt, weil sie etwa enorme Summen vor Ort abdrücken mussten, vielleicht sogar explizit in bar. Ohne überprüfen zu können, ob die Rechnung den Leistungen überhaupt entspricht und ob sie auf den aus eigener Tasche gezahlten Beträgen sitzen bleiben werden.

Denn was Urlauber oft gar nicht wissen – und das macht die Beschäftigung mit dem Gesundheitsschutz bereits vor Antritt der Reise so wichtig –, ist, dass ihre hierzulande bestehenden Versorgungsansprüche keineswegs eins zu eins auch für die Ferien im Ausland gelten. Ganz in Gegenteil klaffen dabei sogar erhebliche Lücken. Insbesondere gesetzlich Krankenversicherte können sich nur auf einen rudimentären Schutz verlassen. So sind die Krankenkassen etwa außerhalb Europas überhaupt nicht zuständig. Sie zahlen lediglich in vielen europäischen Ländern solche medizinisch notwendigen ambulanten und stationären Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr in die Heimat warten können. Wann das der Fall ist, darüber lässt sich im Zweifelsfall trefflich streiten. Und sogar bei grundsätzlicher Kostenübernahme sind damit noch

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