Am Rande des Meltdowns

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Erst musste das Verfassungsgericht der Regierung den Versuch der Bilanzfälschung untersagen, jetzt wurden die Minister zur Achtung der Meinungsfreiheit ermahnt. Ist die Koalition von allen guten Geistern verlassen?

Foto: Markus C. Hurek für FOCUS-Magazin

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regierung Scholz dazu verdonnert, die Einschüchterung von Journalisten zu unterlassen. „Dem Staat kommt kein grundsätzlich fundierter Ehrenschutz zu“, heißt es in einem Beschluss, den das Gericht vergangene Woche veröffentlichte.

Zwar dürften sich auch staatliche Einrichtungen gegen verbale Angriffe zur Wehr setzen, da sie ohne ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Akzeptanz ihre Funktion nicht erfüllen könnten. Aber dieser Schutz dürfe nicht dazu führen, sie gegen öffentliche Kritik abzuschirmen. „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten“, so das Gericht. „Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats.“

Die Abmahnung ist ein außergewöhnlicher, ja spektakulärer Vorgang. Wann ist es in der Geschichte der Bundesrepublik schon einmal vorgekommen, dass die Regierung höchstrichterlich an die Beachtung der Meinungsfreiheit erinnert werden musste?

Was war vorgefallen? Der ehemalige „Bild“-Chefredakteur Julian Reichelt hatte den Umstand, dass Entwicklungshilfeministerin Svenja Schulze weiterhin Hilfsgelder nach Afghanistan überweist, auf Twitter polemisch kommentiert: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban. Wir leben im Irrenhaus.“

Das wollte Schulze nicht über sich lesen und zog bis vor das Kammergericht Berlin, um den frechen Kommentator in die Schranken zu weisen. Was immer die Berliner Richter geritten haben mag: Sie gaben der Ministerin recht und untersagten Reichelt seine Äußerung. Dass wir in einem Irrenhaus leben würden, entspreche nicht den Tatsachen – eine Entscheidung, gegen die Reichelts Anwalt, der in Grundrechtsfragen äußerst versierte Joachim Steinhöfel, umgehend das Verfassungsgericht anrief.

Normalerweise brauchen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Jahre, vorausgesetzt, sie werden überhaupt zur Befassung angenommen. In diesem Fall erging das Urteil binnen vier Monaten. Offenbar hatte man in Karlsruhe das Gefühl, es sei Eile geboten.

Es ist das zweite Mal, dass das oberste deutsche Gericht der Bundesregierung in den Arm fällt. Erst wurde dem Kabinett Scholz in scharfen Worten der Versuch untersagt, mittels Bilanzfälschung die Haushaltsregeln auszuhebeln. Jetzt musste es daran erinnert werden, dass Regierungskritik kein Straftatbestand ist.

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