Ohne Testament geht gar nichts

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Den Nachlass richtig regeln

Streit in der Familie und Nachteile bei der Steuer müssen nicht sein. Die wichtigsten Tipps, um Klarheit bei der Verteilung Ihres Erbes zu schaffen

Toll, wenn die Familie sich so gut versteht.Noch toller, wenn für alle vorgesorgt ist

Was, wenn kein Testament vorliegt?

Liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Nicht selten widerspricht die völlig den Vorstellungen des Erblassers. So gehen kinderlose Ehepaare oft davon aus, dass der überlebende Ehepartner Alleinerbe wird. Das stimmt aber nicht, denn laut Gesetz besteht eine Erbengemeinschaft zwischen dem überlebenden Ehegatten, den Eltern des Erblassers oder sogar mit dessen Geschwistern. Auch Ehepaare mit Kindern sind oft erstaunt, denn das Erbe geht nicht etwa nur an den Ehegatten, sondern zu gleichen Teilen an den Partner und die Kinder.

Wie sieht die Erbfolge eigentlich aus?

Die engsten Verwandten sind in der Erbfolge zuerst dran: Das sind Ehepartner, Kinder und Enkel. Es folgen Eltern und Geschwister, dann Onkel und Tanten. Bei unverheirateten Paaren gibt es keinerlei Erbrecht. Partner, die sich gegenseitig begünstigen wollen, sollten jeweils ein Einzeltestament erstellen.

Was gilt bei Eheverträgen?

Eheverträge berühren auch das Erbrecht. Wer etwa Gütertrennung vereinbart hat, muss mit erbschaftsteuerlichen Nachteilen rechnen. Eine gute Lösung ist hier die sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft. Sie bedeutet Gütertrennung im Fall einer Scheidung, aber Zugewinngemeinschaft für den Fall, dass ein Ehepartner verstirbt.

Wer erbt in Patchwork-Familien?

Unser Erbrecht hinkt der Realität hinterher, Patchwork-Familien kennt es nicht. Die Erbfolge erkennt nur leibl