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Allgemeine Geschäftsbedingungen: Verlinkt heißt nicht immer wirksam
Vertragsbindung mit Folgen
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
TOP-TIPPS
Anbieter haften künftig für die Folgen von Softwarefehlern. Diese Anwälte stehen ihnen bei
Unternehmen könnten bald besser vor räuberischen Aktionären geschützt werden. Komisch nur: Davon gibt es kaum noch welche