Vorsicht bei Tippfehlern auf ebay

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Wenn ein ebay-Verkäufer sich bei der Eingabe des Preises vertippt hat, muss er rechtzeitig darauf hinweisen – sonst wird es teuer

Die Beklagte hat ihre Willenserklärung zum Abschluss des Kaufvertrages im Anschluss auch nicht wirksam gemäß §§ 119, 142 BGB angefochten. Die Anfechtung einer Willenserklärung ist nur wirksam, wenn der Anfechtende einen Anfechtungsgrund geltend machen kann und die Anfechtung innerhalb der jeweiligen Frist erklärt.

Landgericht Köln, Az. 37 O 220/22 vom 25.8.2023

Fragen an Lazar Slavov, Rechtsanwalt, LL.M.
FOTO: TIM HUFNAGL

Ein eBay-Verkäufer bot ein Sofa für 700 Euro an, welches 7.000 Euro wert war. Darauf wurde ein eBay-Nutzer aufmerksam, betätigte den Sofortkauf-Button und bezahlte via PayPal. Am selben Tage teilte der Verkäufer ihm mit, dass ihm ein Fehler unterlaufen sei. Der Käufer bestand gleichwohl auf Lieferung. Nachdem er mehrfach vergeblich dem Verkäufer eine Frist zur Lieferung gesetzt hatte, erklärte er den Rücktritt vom Kauf und forderte 6.300 Euro Schadensersatz. Erst daraufhin erklärte der Verkäufer – rund 2,5 Monate nach dem Kauf –, dass er sich bei der Eingabe des Kaufpreises vertippt habe und er das Sofa eigentlich für 7.000 Euro hätte verkaufen wollen.

Das Landgericht Köln entschied, dass dem Käufer wegen dem nicht gelieferten CHIP 05/2024_31/03/2024_Readly Sofa 6.300 Euro Schadensersatz zustehen (Urteil vom 25.08.2023, Aktenzeichen 37 O 220/22). Das begründeten die Richter damit, dass ein eBay-Verkäufer zwar den Kaufvertrag wegen eines Erklärungsirrtums anfechten könne, wenn er sich bei der Eingabe des Kaufpreises vertippt habe. Das setze jedoch voraus, dass er sich rechtzeitig auf diesen Anfechtungsgrund berufen hat. Das sei hier zu verneinen.

Der Verkäufer hätte innerhalb von höchstens zwei Wochen die Anfechtung erklären und dabei ausdrücklich angeben müssen, dass er sich vertippt habe. Dass er einen „Fehler“ begangen habe, reiche nicht aus. Nur dann sei die Anfechtung unverzüglich im Sinne von § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB erklärt worden. Diese Entscheidung ist inzwischen rechtskräftig.

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