Regeln für mehr Schutz im Netz

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DATENSCHUTZ

In der EU gilt seit Februar ein Gesetz für digitale Dienste zur Regulierung des Internets. Die neuen Regeln sollen die Online-Nutzer schützen. Doch die Umsetzung verläuft schleppend. Und nicht alle sind begeistert

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Note: mangelhaft. So harsch beurteilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Umsetzung des Digital Services Act (DSA) durch die großen Internetplattformen. Der DSA schreibt besonders den großen Anbietern wie Meta, Google oder Amazon Pflichten vor, die für verständliche Nutzungsbedingungen sorgen und sie vor Missbrauch schützen sollen. Seit das Regelwerk im November 2022 in Kraft getreten war, galt zunächst eine Übergangsfrist; am 17. Februar 2024 wurde der DSA endgültig scharf CHIP 05/2024_31/03/2024_Readly gestellt. Zeit genug also, um sich den komplexen Vorschriften anzupassen. Eigentlich. Tatsächlich, so der vzbv, gebe es bei der Umsetzung durch die großen Netzkonzerne noch erhebliche Defizite.

Auch wenn der DSA anders als in den meisten sonstigen Fällen von EU-Verordnungen unmittelbar gilt, ohne in jeweilige nationale Regelungen überführt zu werden, wird er in Deutschland durch ein eigenes Gesetz ergänzt. In diesem „Digitale-Dienste-Gesetz“ (DDG) ist als zentrale Koordinierungsstelle und Anlaufpunkt für Beschwerden die Bundesnetzagentur vorgesehen. Das DDG soll dabei deutsche Regeln und Gesetze an den DSA anpassen. Nur für die ganz großen Online-Plattformen mit mehr als 45 Millionen Nutzern bleibt auch in Zukunft die EU zuständig.

Wen betrifft der DSA?

Vom DSA sind sämtliche in der EU aktiven Digitalunternehmen betroffen, also alle Dienstleister, von Internet-Providern über soziale Netzwerke bis zu Online-Versandhändlern. Nicht alle Dienste unterliegen den gleichen Regeln. Der DSA sortiert die Unternehmen in einer Art Rangordnung. Anbieter wie Netzprovider oder Cloud-Speicher, die Daten nur durchleiten oder speichern, sind von weniger Vorschriften betroffen. Wenn App-Stores, Online-Händler oder Social Media die Daten jedoch auch verarbeiten und öffentlich zugänglich machen, gelten sie als Plattform und werden strenger reguliert. Für „Very Large Online Platforms“ (VLOP), also Dienstleister mit mehr als 45 Millionen EU-Nutzern, gilt zudem eine Pflicht zur Offenlegung, wie viele Mitarbeiter mit der Überprüfung von Inhalten beschäftigt

Transparenz und Verbraucherrechte Der DSA soll für private Internet-Nutzer und ihre Grundrechte besseren Schutz bringen
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sind. Dies muss in einem jährlichen Bericht mitgeteilt werden.

Was regelt der DSA?

Das Gesetz für digitale Dienste nimmt Online-Plattformen stärker an die kurze Leine. Dabei geht es um den Umgang mit illegalen Inhalten im Netz, die schneller als bisher verschwinden sollen. Das betrifft gefäl

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