2024 – jetzt aber richtig digital!

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VERBRAUCHERTRENDS 2024

Im Beharren auf Althergebrachtes sind die Deutschen Meister. Andere Länder ziehen beim Thema Digitalisierung längst an uns vor bei. Das soll 2024 anders werden, mit einigen, teils tiefgreifenden Neuerungen

Neues Jahr, neue Gesetze oder solche, die in Kraft treten.Auch im Digitalbereich ändert sich 2024 in Deutschland einiges, das den Alltag der Menschen zum Teil erheblich umkrempeln kann. Diese Änderungen zielen vor allem auf die Beendigung der in Deutschland besonders hartnäckigen Zettelwirtschaft ab.

Die Mehrheit wills digital

Was die Deutschen auf die Frage „Wie finden Sie das Tempo der Digitalisierung im Gesundheitsbereich?“ antworten:

QUELLE: BITKOM FOTO: LAW Ho Ming/GETTY IMAGES

DSA, das Gesetz über digitale Dienste

gilt ab Februar 2024. Das Grundprinzip: Alles, was offline illegal ist, soll auch online illegal sein. Konkret soll das DSA ermöglichen, dass illegale Inhalte schneller entfernt werden. Auch die Grundrechte von Nutzern im Internet werden umfassender geschützt. Sie sollen vereinfachte Beschwerdemöglichkeiten erhalten. Zum einen soll das DSA den Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen eindämmen, zum anderen soll es der hemmungslosen Datennutzung durch große Plattformbetreiber wie Meta & Co. Einhalt gebieten. Für die Netzgiganten gelten sogar besonders strenge Vorschriften. Sie müssen schon seit August 2023 für Nutzer eine zentrale Kontaktstelle bereitstellen.

Ab Februar 2024 sollen Verbraucher illegale Inhalte einfacher als bisher melden können. Diesen Meldungen müssen Anbieter wie Amazon dann auch sorgfältig nachgehen – sie dürfen Verbraucher nicht mit automatischen Textbausteinen abwimmeln, sondern müssen die Entscheidung über eine Beschwerde konkret und ausführlich begründen.

Persönliche Nutzerdaten werden stärker als bisher geschützt. Plattformbetreiber dürfen Werbung nicht mehr auf der Grundlage dieser Daten individuell anpassen. Zu ihnen gehören Angaben zur politischen Überzeugung, sexuellen Orientierung oder der ethnischen Zugehörigkeit.

Digitalisierung des Gesundheitsbereichs

FOTO: GEMATIK

Ende August 2023 hatte das Bundeskabinett zur Digitalisierung im Medizinbereich das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) und das Digital-Gesetz (DigiG) beschlossen. Patienten werden vor allem vom DigiG betroffen, denn es sieht die endgültige Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezepts vor. Während das E-Rezept seit dem 1. Juli 2023 freiwillig genutzt werden kann, gibt es die ePA schon seit dem 1. Januar 2021. Ab Januar 2025 soll die ePA für jeden gesetzlich Versicherten Pflicht werden, bis Ende 2024 bis zu 80 Prozent der Versicherten die ePA nutzen. Wer sich partout nicht auf die Digitalisierung seiner Patienteninformationen einlassen will, hat

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