Widerrufsrecht bei Probe-Abonnement

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RECHTSKLIK

Wer ein kostenloses Probeabonnement abschließt, sollte aufpassen. Ansonsten gerät er schnell in eine teure Abofalle

Der Betreiber einer österreichischenOnline-Plattform für Schüler hatte im Kleingedruckten geregelt, dass Verbraucher die Plattform für 30 Tage kostenlos nutzen dürfen. In diesem Zeitraum dürfen sie jederzeit kostenlos fristlos kündigen. Sofern keine Kündigung erfolgte, verlängerte sich das Abonnement automatisch für eine bestimmte Laufzeit und wurde dabei kostenpflichtig.

Dagegen gingen Verbraucherschützer vor – mit der Auffassung, dass Verbrauchern auch ein Widerrufsrecht zum Zeitpunkt der automatischen Verlängerung eines zunächst kostenlosen Abonnements zustehe. Das ergebe sich aus europäischem Recht (Art. 9 der Richtlinie 2011/83(EU)).

Sie verklagten die Betreiber der Plattform auf Unterlassung bezüglich der AGBHIP 01/2024_01/12/2023_Amaz Kindle_24/11/2023 Juristin für VerKlausel. Der oberste österreichische Gerichtshof legte die Sache zur Klärung dem Europäischen Gerichtshof vor. Hierzu entschied der EuGH, dass einem Verbraucher nach europäischem Recht normalerweise sein gesetzliches Widerrufsrecht nur bei Abschluss des kostenlosen Probeabonnements zustehe.

Anders sei die Situation, wenn der Verbraucher hierauf beim Abschluss des Probeabonnements nicht ausdrücklich klar und verständlich genug hingewiesen wurde. Dann könne er auch zum Zeitpunkt der Verlängerung widerrufen. Die Richter begründeten das damit, dass der Verbraucher meist durch eine Widerrufsmöglichkeit beim Abschluss des Probeabonnements genügend geschützt sei (Urteil vom 05.10.2023 Rechtssache C ‐565/22).

Fragen an Carolin Semmler,braucherrecht, Verbraucherzentrale NRW
FOTO: VERBRAUCHERZENTRALE NRW
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