Von Miete über Einkauf bis Reise
Wir lassen sie von Anwalt Kay Rodegra aus dem ARD-„Morgenmagazin“ für Sie aufklären
Mehr: www.rodegra-law.de
Wie oft glauben wir, im Alltag Recht zu haben – doch die Liste der Irrtümer und Missverständnisse ist tatsächlich relativ lang. Zeit, mal wieder unser Wissen aufzufrischen. Lesen Sie hier die interessantesten Fälle und Tipps des bekannten TV-Anwalts.
1 Verträge gelten immer nur schriftlich
Das stimmt nicht. Die meisten Verträge können auch mündlich geschlossen werden, zum Beispiel im Supermarkt, an der Tankstelle, im Restaurant oder auch am Telefon. Der Gesetzgeber schreibt nur in bestimmten Fällen die sogenannte Schriftform vor, etwa bei Verbraucherdarlehensver-trägen oder auch beim Immobilienkauf.
2 Kreuzfahrtschiffe dürfen die Route ändern
Nein. Die Route einer Kreuzfahrt wird vertraglich vereinbart. Daher liegt bei einer Änderung ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Kommt es zu gravierenden Änderungen, kann der Kunde sogar kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und möglicherweise auch Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden fordern. Infos und zahlreiche aktuelle Urteile zu Routenänderungen findet man kostenfrei unter: www. würzburger-tabelle.de
3 Ein Hundehalter haftet nur bei Verschulden
Irrtum. Der Halter eines Hundes haftet für jeden Schaden, den sein Tier verursacht. Man spricht dabei von einer sogenannten Gefährdungshaftung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, eine Hundehaftpf licht-versicherung zu haben. Denn:Der Hund ist nicht über die private Haftpf licht versichert.
4 Wer den Notruf wählt, zahlt den Einsatz
Falsch. Wer für einen anderen die Polizei, einen Krankenwagen oder die Feuerwehr ruft, muss den Einsatz nicht zahlen. Das gilt auch dann, wenn der Anrufer irrtümlich davon ausgeht, dass ein Unglücksfall vorliegt. Anders sieht es natürlich aus, wenn der Notruf missbräuchlich gewählt wird.
5 Wer keine Erste Hilfe kann, muss nicht helfen
Und ob man das muss! Jeder der zu einer Unfallstelle kommt, muss, falls dieses erforderlich ist, im Rahmen seiner Möglichkeiten Hilfe leisten. So kann zum Beispiel jeder einen Notruf absetzen. Übrigens, wer bei Wiederbelebungsmaßnahmen versehentlich oder aus Unkenntnis etwas falsch macht und die verletzte Person noch weiter