Hilfe, die Rechnung stimmt nicht!

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SO KÖNNEN SIE SICH DAGEGEN WEHREN

Die große Gefahr bei Bestellungen im Internet

Die schöne Strickjacke im Online-Shop war doch heruntergesetzt!Als sie geliefert wird, steht auf der Rechnung aber der reguläre Preis. Und jetzt? Nicht korrekte Forderungen wie diese gibt es leider immer häufiger.Ob nun Betrug oder nur ein Versehen: Legen Sie so schnell wie möglich Widerspruch ein.Wir sagen Ihnen, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten.

Stellen Sie sicher, dass Ihr Widerspruch ankommt

Wichtig ist, Ihr Veto innerhalb von zwei Wochen schriftlich einzulegen. „Mündlicher oder telefonischer Widerspruch reicht nicht aus, da Sie diesen später kaum noch beweisen können“, rät Rechtsanwalt Thomas Hollweck, Spezialist für Verbraucherrecht in Berlin (www.kanzlei-hollweck.de). Schicken Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben oder als Fax mit einer Sendeberichtsbestätigung. Auf keinen Fall nur mit normaler Post versenden. Dann haben Sie keinen Beleg in der Hand, dass Sie den Brief tatsächlich abgeschickt haben. Der schriftliche Widerspruch ist auch deshalb nötig,damit die Firma weiß, warum Sie die Rechnung nicht zahlen.

IHR RECHT DURCHSETZEN

Wer sich auskennt und schriftlich widerspricht, zahlt nicht drauf. Das ist nicht nur beim Online-Kauf wichtig, sondern auch gegenüber Versicherungen, Banken oder Dienstleistern

Denken Sie bei Ihrem Schreiben an alle Details

Wenn Sie schriftlich Widerspruch eingelegt haben, gilt die Rechnung außerdem als „bestritten“. Und solche Fälle dürfen weder bei der Schufa noch bei einem Inkassobüro landen. Sollte es doch mal einen Schufa-Eintrag geben, können Sie diesen dank I

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