11 neue Nachbarschafts-Urteile

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Verbraucher

Von Solaranlage bis Balkon-Grillen

Hobbygärtner wissen: Jetzt werden die Grundlagen für einen blühenden Sommer gelegt. Aber zur Outdoor-Saison beginnt auch die Diskussion am Zaun. Das gilt JETZT

1 Photovoltaikanlage darf „erstrahlen“

Die Reihenhaus-Idylle einer Familie wird von der Photovoltaikanlage des Nachbarn gestört, weil sie wohl zu sehr blendet. Das Gericht in Darmstadt wies die Klage zurück, nach Ansicht der Gutachter sei alles im Rahmen. (Az. 7 O 129/21)

2 Hecke: Gleiche Höhe ist entscheidend

Ein Pflanzenwetteifern in mehreren Akten: Ein Ludwigshafener klagte, weil die Nachbarshecke höher war als erlaubt. Zunächst wurde der Anwohner zum regelmäßigen Stutzen verurteilt, legte aber Berufung vor dem Landgericht Frankenthal ein, weil der Nachbar ebenfalls zu hohe Pflanzen im Garten hatte. Nun muss er doch nicht mehr regelmäßig mit der Schere ran, gleiches Recht für alle. (Az. 2 S 85/23)

3 Herüberragende Wurzeln können entfernt werden

Die Wurzeln einer Fichte ragten in den Garten eines Mannes aus Grünstadt und störten ihn beim Rasenmähen. Das Landgericht Frankenthal erlaubte ihm, die Wurzeln selbst zu stutzen. Das betroffene Ehepaar beschwerte sich, dass das den Tod der Fichte bedeuten würde, doch darauf nahmen die Richter keine Rücksicht. (Az. 2 S 132/20)

In Gärten müssen gewisse Höhen und Abstände eingehalten werden

4 Kamera-Aus für die Nachbar-Terrasse

Auf einer Terrasse in München wurde eine Wildüberwachungskamera aufgestellt. Die Nachbarin fühlte sich beobachtet, weil auch bei ihr mitgefilmt wurde. Das Gericht entschied, die Kamera zu entfernen. (Az. 171 C 11188/22)

5 Grill-Stopp auf dem Balkon

Wenn Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse laut Mietvertrag ausdrücklich verboten ist, müssen Sie sich daran halten. Das gilt nicht nur für Holzkohle-, auch Gas- und Elektrogrills sind im Freien dann für Sie tabu. Wer öfter mal dagegen verstößt, riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern im Wiederholungsfall sogar die Kündigung, so das Landgericht Essen. (Az. 10 S 438/01)

6 Dünger kann kurz müffeln

Nachbarn müssen Dünger-Geruch hinnehmen, sofern es nur vorübergehend stinkt, entschied das Oberlandesgericht D�