Mängelschleife fällt weg

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Eine geplante, scheinbar kleine Änderung der StVZO birgt mehr Zündstoff als gedacht: Die sogenannte MÄNGELSCHLEIFEbei der HU soll künftig entfallen. Für Autofahrer kann das mehr Bürokratie und höhere Kosten bedeuten.

Alexander Roller

Fotos: IMAGO, Dino Eisele

Es gibt ein Wort, das gerade die Gemüter in der Automobilwelt erhitzt. Dabei wirkt der Begriff „Mängelschleife“ auf den ersten Blick unscheinbar. Doch dahinter verbirgt sich viel: Damit gemeint sind Mängel am Auto, die noch am selben Tag der Hauptuntersuchung (HU) behoben werden können – wie zum Beispiel ein abgefahrener Reifen. Ist dieser Mangel gefixt, erfolgt die Erteilung der Plakette. Das ist meist Praxis der Werkstatt-HU, die bei vielen Autofahrern sehr beliebt ist.

Diese Regelung steht jetzt allerdings auf der Kippe. In einem Schreiben, das dem Verband des Kfz-Gewerbes Nordrhein-Westfalen vorliegt, soll dieser Vorgang wegfallen, berichtet die Zeitschrift „Kfz-Betrieb“. Bis jetzt gibt es allerdings noch keine offizielle Bestätigung dafür. Der Vorschlag werde derzeit seitens des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) geprüft. Auf Anfrage beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) teilte eine Sprecherin gegenüber AUTO Straßenverkehr jedoch mit, dass eine Unterbrechung der Hauptuntersuchung, etwa zum Zwecke einer Reparatur, nicht möglich ist. Dies sei bereits heute so in der StVZO geregelt. Die sogenannte Mängelschleife (die Unterbrechung der HU zur Reparatur eines Autos) wäre demnach schon aktuell unzulässig. Grundsätzlich gilt: Alle bei der Hauptuntersuchung festgestellten Mängel müssen erfasst werden. Das Erteilen der HU-Plakette für ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln, ohne dass sich der Prüfingenieur (PI) von der Behebung der Mängel überzeugt hat, war und ist nicht zulässig. Die Gebühr oder das Entgelt für eine Nachprüfung oder Nachkontrolle am selben Tag liegt im Ermessen der jeweiligen Überwachungsinstitutionen (rund 30 Euro).

Mehraufwand für Werkstätten und Halter?

Das Problem an der geänderten Regelung sieht der ZDK (Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe) bei dem größeren Aufwand für Werkstätten. ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün betont: „Wenn der Betrieb rechtlich gesehen keine Reparaturen an Kraftfahrzeugen während der HU-Prüfung durchführen darf, dann wird dem Fahrzeughalter ein extremer Mehraufwand auferlegt.“ Auch eine Eintragung des Prüfstützpunktes in der Handwerksrolle sei dann nicht mehr notwendig. Dies sei „eine Unterwanderung der

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