Glatt daneben

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Plötzliche Wintereinbrüche stellen ein Risiko für die Verkehrssicherheit dar. Wie gut ist Deutschland hinsichtlich des Winterdiensts gerüstet? Und an welchen Stellen hakt es?

Text: Carina Belluomo

SICHERHEITSINITIATIVE

Fotos: Getty Images

Es schneit, die zuständigen Behörden räumen, Autofahrer kommen trotz winterlicher Straßenverhältnisse sicher ans Ziel. Klingt einfach, ist es jedoch scheinbar nicht so ganz. Denn starkes Schneetreiben wie etwa Anfang Dezember 2023 und das damit verbundene Chaos werfen einmal mehr die Frage auf, wie gut Deutschland wirklich in Sachen Winterdienst vorbereitet ist.

Laut Deutschem Wetterdienst (DWD) muss man zwar davon ausgehen, dass kalte Winter und Schneefall seltener vorkommen, doch sie werden nicht ausbleiben. Der DWD rechnet sogar damit, dass der Klimawandel dazu führen könnte, dass es seltener schneit, dafür aber umso intensiver. Die Unfallgefahr hinsichtlich Schnee, Eis und Glätte regelt sich also nicht von selbst. Das Statistische Bundesamt (Destatis) verzeichnete im Jahr 2023 diesbezüglich übrigens 3815 Unfälle – und 4522 Unfälle aufgrund von Glätte durch Regen.

Um solchen Unfällen entgegenzuwirken, ist ein zuverlässiger Räumdienst im Winter entscheidend. Doch wie ist das hierzulande geregelt? Laut Bundesverkehrsministerium (BMDV) ist die Autobahn GmbH des Bundes für den Winterdienst auf Bundesautobahnen zuständig und die im Auftrag des Bundes tätigen Straßenbauverwaltungen der Länder für den Winterdienst auf Bundesstraßen. Was das genau heißt?

„Für die Straßenunterhaltung auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind die unteren Verwaltungsbehörden, also die Stadt- und Landkreise zuständig“, erklärt das Verkehrsministerium Baden-Württemberg. Im Winterdienst sind außerorts die Landkreise, innerorts sind die Gemeinden verantwortlich. „Ziel des Winterdienstes ist es, die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Leistungsfähigkeit des vorhandenen Straßennetzes sicherzustellen.“ Heißt konkret: Verkehrsgefährdungen und -behinderungen durch Eis und Schnee zu vermeiden – oder sie eben zu beseitigen beziehungsweise zu reduzieren. Dafür würden in der Regel sogenannte Räum- und Streupläne erstellt, in denen beispielsweise Gefahrenpunkte, Engstellen oder Zufahrten zu besonderen Einrichtungen vorrangig ausgewiesen werden. Auch die Verkehrsfunktion und die Verkehrsbelastung werden berücksichtigt – also Hauptverkehrsstraßen zuerst, dann die Nebenstraßen. Klingt ja alles erst mal se

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