Ein lösbares Problem

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QUELLENSTEUER Bei Auslandsaktien werden die Dividenden häufig doppelt mit Steuern belastet. Wir geben einen internationalen Überblick der Ursachen, Folgen und Lösungen, sodass auch Sie Ihre Rendite in Zukunft wieder ankurbeln können.

-Bild: © Proxima Studio – stock.adobe.com

Es ist ein Ärgernis für jeden Investor mit ausländischen Wertpapieren: Die Dividende wurde ausbezahlt und auf dem Abrechnungsbeleg wird neben der Kapitalertragsteuer zusätzlich ein deutlicher Satz an gezahlter ausländischer Quellensteuer ausgewiesen. Quellensteuersätze von bis zu 35 % können die Dividendenrendite dabei sogar schnell halbieren. Die entsprechenden Titel zu verkaufen ist allerdings auch keine Lösung.

Warum eine Quellensteuer?

Die Quellensteuer soll im Grunde, ähnlich der heimischen Kapitalertragsteuer, sicherstellen, dass Erträge ordnungsgemäß versteuert werden. Da dies aufgrund der heimischen Steuer allerdings bereits der Fall ist, hat sich die Mehrheit der Staaten weltweit auf sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geeinigt.

Diese bilateralen Verträge legen unter anderem fest, mit welchem Quellensteuersatz die jeweils ausländischen Investoren maximal belastet werden dürfen. Während dieser Satz durch die depotführenden Banken automatisch mit der heimischen Kapitalertragsteuer verrechnet wird, kann alles darüber hinaus dank der Doppelbesteuerungsabkommen als rechtliche Grundlage zurückgefordert werden.

Ein Beispiel: Sie halten 100 Stück Nestlé-Aktien und erhielten im Jahr 2023 somit 295,00 Schweizer Franken an Dividende. Hiervon behält die Schweiz satte 35 % Quellensteuer ein. Laut DBA mit Deutschland gilt jedoch ein maximaler Satz von 15 %. Von den ursprünglich gezahlten 103,25 Schweizer Franken können Sie sich folglich die Differenz von 59,00 Schweizer Franken erstatten lassen (20 % der Bruttodividende). Die Quellensteuer – und somit auch die Erstattungssätze – kann übrigens von Land zu Land variieren. Auf die Rückerstattung verzichten sollte aber kein Anleger.

Aufwendige Rückerstattung

Dass eine Erstattung der zu viel gezahlten Quellensteuer im Interesse jedes Anlegers ist, liegt auf der Hand. Bei der Festlegung der Prozesse zur Rückforderung wurde auf die Situation der Anleger jedoch nicht allzu viel achtgegeben.

Denn obwohl es ihr gutes Recht ist, eine Rückerstattung der Quellensteuer zu beantragen, wird ihnen der Weg dahin oftmals mit diversen Hürden verbaut. Schließlich besitzt jedes Land ein eigenes Verfahren inklusive individueller Formulare, unterschiedlicher Anforderungen (an z. B. Belegdokumente) und abweichender Fristen. Die Unterschiede sind, wie auch bei den Quellensteuersätzen, teils enorm. Während Länder wie F