Frieda Nadig

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Serie

Eine Serie von Antje Windgassen

Diese Frauen wollten die Welt verändern

Fotos: dpa/pa (4), Getty Images, wikimediacommons

Weitere Begründungen gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die in Protokollen von Bundestagssitzungen des Jahres 1957 festgehalten werden: „Wenn man den Frauen zu viel Macht gibt, dann gehen alle Ehen kaputt. Denn wenn man die Frauen mit Rechten ausstattet, dann werden sie berufstätig und haben ihr eigenes Geld.“ Und natürlich darf auch die alte Leier nicht fehlen: „Weshalb muss der Mann die Entscheidungen treffen? Weil er das Recht dazu hat – aus der ganzen Entwicklung seit Jahrhunderten heraus.“ Ein ewiges Machtspiel! Eine, die diese scheinbar in Stein gemeißelte Vorherrschaft des Mannes nicht länger hinnehmen will, ist Frieda Nadig. Geboren wird sie 1897 als Friedericke Nadig in Herford, Tochter eines Tischlers und einer Näherin. Sie ist 19 Jahre alt, als sie in die SPD eintritt und sich auf der Schule der Sozialreformerin Alice Salomon zur Wohlfahrtspflegerin ausbilden lässt. Wie alle Sozialdemokraten wird sie von den Nazis 1933 verfolgt und mit einem Berufsverbot belegt. Ihre Arbeit in der Fürsorge und Arbeiterwohlfahrt kann sie erst nach Ende des Zweiten Weltkriegs wieder aufnehmen.

Vier Frauen gehören dem Gremium an

Nun hilft sie, moderne Altenund Kinderheime einzurichten. 1947 ist sie unter Militärgouverneur William Sholto Douglas als Mitglied des Zonenbeirats für die britische Besatzungszone tätig und wird zudem Mitglied des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Ein Jahr später ruft man sie in den Parlamentarischen Rat, der die neue Verfassung der Bundesrepublik Deutschland erstellen soll – ein 65-köpfiges Gremium, dem insgesamt nur vier Frauen angehören.

Der Mann soll das Oberhaupt sein

Immerhin gelingt es ihr, gemeinsam mit Elisabeth Selbert, den Satz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ unter Art. 3, Absatz 2 des neuen Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zu verankern. Heute klingen diese Worte selbstverständlich, und es fällt schwer zu glauben, dass genau dieser Satz vor rund 75 Jahren heiß umstritten war. Mit ihrer Forderung: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ kann sich Frieda im Parlamentarischen Rat jedoch nicht durchsetzen. Die Begründung: Gleichberechtigte Frauen bekämen automatisch den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen. Ein Trugschluss, der bis heute nicht behoben worden ist.

Im Gegensatz zur gleichfalls neu gegründeten DDR, deren Verfassung die rechtliche und politische Gleichberechtigung der Frau auf allen Gebieten zusichert, muss in der BRD erst das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) von 1896 an den Grundsatz der Gleichberechtigung angepasst werden. Zwar sind Männer und Frauen laut Grundgesetz nun gleichberechtigt, doch diese Gleichstellung ist zunächst nur graue Theorie. In der Realität wird die BRD nach wie vor von einem

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