KEIN GELD VERSCHENKEN

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Jährlich verfallen viele Milliarden Euro an staatlichen Leistungen. Mehr als jeder Zweite verschenkt Geld, das ihm zusteht. Die wichtigsten Zuschüsse und wie sie beantragt werden

Grundsicherung im Alter, Bürger- oder Wohngeld: Rund jeder Zweite verschenkt dabei Geld vom Staat. „Die Betroffenen haben einen Rechtsanspruch auf die Leistungen und müssen sich nicht schämen“, sagt Verena Bentele, Präsidentin des VdK, Deutschlands größtem Sozialverband. „Viele verzichten aber aus falscher Scham oder Angst vor sozialer Stigmatisierung auf Geld, das ihnen zusteht.“ Zudem schüren einige Parteien Neid und unberechtigte Vorurteile gegen Bezieher sozialer Leistungen.

Schuld an der Misere ist aber auch ein Wirrwarr an Zuständigkeiten zwischen Wohngeldstelle, Sozialamt oder Arbeitsagentur.

Einige Hilfen sind unbekannt, andere zu bürokratisch. So beantragen 70 Prozent der Berechtigten den Kinderzuschlag laut Familienministerium nicht.

Im Alter lassen rund 60 Prozent der Berechtigten ihren Anspruch auf Grundsicherung verfallen, schätzte das Deutsche Institut für Wirtschaft (DIW) in Studien. Beim Wohngeld war es 2022 etwa jeder Zweite, so Ralph Henger vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW). Nicht besser sieht es beim Bürgergeld und vielen Pflegeleistungen aus.

Verena Bentele fordert daher bessere Informationen, einfachere Anträge und Zugänge zu Ämtern. Sie rät Betroffenen, sich beraten zu lassen und ihnen zustehende Leistungen zu beantragen. Die verbreitete Sorge vieler Älterer, ihre Kinder müssten dann zahlen, sei im Übrigen unbegründet. Das ist erst ab Jahreseinkommen von 100 000 Euro brutto der Fall.

Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland

WOHNGELD

• Für wen: Alle Mieter mit geringeren Einkommen und auch Rentner oder Bewohner eines Altenheims können Wohngeld beantragen. Für Eigentümer, die eine selbst genutzte Wohnung abbezahlen, gibt es den Lastenausgleich. Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn man Grundsicherung oder Bürgergeld bezieht, weil in den Leistungen Mietkosten bereits enthalten sind.

• Rat: In günstigen Städten (Mietstufe I von VII) liegt die Einkommensgrenze für den Bezug bei rund 1 371 Euro netto (Single).

• Höhe: In Städten mit der bundesweit niedrigsten Mietstufe I, etwa in Rathenow oder Gera, erhält ein Single maximal 476,60 Euro. In teureren Städten wie Berlin (Stufe IV) sind es bis 620,60 Euro und in München (Stufe VII) bis 780,60 Euro. Für Familien sind die Beträge entsprechend höher.

Mieterin: Wohnungsmangel und stark gestiegene Mieten – das seit 2023 erhöhte Wohngeld lindert die Belastung

• Vermögensprüfung: Bis zum Freibetrag von 60 000 Euro plus 30 000 für jedes weitere Haushaltsmitglied wird das Vermögen nicht überprüft.

• Anträge: Zuständig sind die Wohngeldbehörden der Kommunen, Anträg

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