Gesetz gegen Apple &Co

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Gesetz gegen Apple &Co

Die EU beschränkt die Macht großer Internetkonzerne. Die sogenannten „Torwächter“ grenzten allzu oft andere Dienste aus. Verbraucher profitieren

Apps, die sich nicht löschen lassen, Standardbrowser, die nicht frei wählbar sind –es gibt viele solcher Beispiele aus der digitalen Welt, die von ein paar großen Konzernen dominiert wird. Sie kontrollieren viele Zugänge und grenzten oft Wettbewerber aus. Nun aber gilt in der EU das neue Gesetz für digitale Märkte („Digital Markets Act“), das sechs Konzernen neue Regeln aufzwingt und Verbrauchern mehr Wahlfreiheiten gibt.

Für wen gilt das Gesetz? Es gilt seit 7. März für 22 Dienste von sechs Konzernen: Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet (u. a. Google), Meta (u. a. Facebook) und ByteDance (TikTok). Unter anderem fallen bei den sozialen Netzwerken TikTok, Facebook, Instagram und LinkedIn unter das neue Gesetz, bei den Messengern WhatsApp und Facebook Messenger, bei den Betriebssystemen Android, iOS und Windows, bei den Browsern Chrome und Safari.

Apps: Apple muss jetzt auch Anwendungen aus anderen als dem eigenen Appstore zulassen

Was ändert sich bei Handys oder Tablets? Die Betriebssysteme Android (Google) und iOS (Apple) dürfen die Nutzer nicht mehr daran hindern, vorinstallierte Apps zu löschen. Standardbrowser und Websuchmaschine muss man frei wählen können. Voreinstellungen auf Chrome, Safari oder die Google-Suche sind unzulässig. Zudem muss Apple Apps aus anderen Appstores zulassen.

Was gilt bei der Websuche und sozialen Netzwerken? Google darf eigene Produkte wie etwa Flugpreisvergleiche in den Suchergebnissen nicht mehr besser platzieren. Whats App muss auch Nachrichten von anderen Messengern wie Signal oder Threema zulassen, sofern diese es wünschen. Zudem dürfen die Konzerne persönliche Daten von ihren Diensten nicht mehr ungefragt zusammenführen.

Warum sind die Regeln teils noch nicht durchgesetzt? Apple hat sein System iOS 17.4 aktualisiert, bei Android 13 fehlte das Update zum Stichtag noch, kritisierten die Verbraucherzentralen. Zudem seien einige Vorgaben bei den Konzernen noch nicht voll erfüllt.

Wer kontrolliert die Regeln? Das übernimmt d

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