Steuervorteile bei einem Kind mit Behinderung

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Eltern mit einem körperlich oder geistig beeinträchtigtem Kind können verschiedene Posten steuerlich absetzen

DIE BESTEN STEUERTIPPS

Ambulanter Pflegedienst

Lassen Eltern ihr behindertes Kind durch einen ambulanten Pflegedienst zu Hause betreuen, dürfen sie für die selbst getragenen Ausgaben in der Steuererklärung eine Steueranrechnung für haushaltnahe Dienstleistungen beantragen. Angerechnet werden 20 Prozent der abgerechneten Arbeitsleistung, maximal 4 000 Euro im Jahr.

Private Fahrtkosten nicht vergessen

Trotz Übertrag des Behinderten-Pauschbetrags des Kindes dürfen Eltern für Privatfahrten zusätzliche Kosten als außergewöhnliche Belastung gelten machen.

Hat das Kind einen Grad der Behinderung von mindestens 80 oder von mindestens 70 mit dem Merkzeichen „G“, dürfen Eltern pauschale Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung absetzen. Steht im Behindertenausweis des Kindes das Merkzeichen „aG“, „Bl“, „TBl“ und /oder „H“ oder liegt ein Pflegegrad 4 oder 5 vor, beträgt der abziehbare Betrag 4 500 Euro pro Jahr.

Kosten für den Führerschein

Kann das Kind sich außerhalb des Haushalts nur mit einem Fahrzeug fortbewegen, sind die Führerscheinkosten neben dem Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

 
Etwa 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen gibt es in Deutschland, knapp 198 000 davon sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
FOTOS: Adobe Stock/Iryna Inshyna, Adobe Stock/Martin John Bowra

Kindergeld und -freibeträge Normalerweise stoppt die Familienkasse ab dem 25. Geburtstag eines Kindes die Auszahlung des Kindergelds und das Finanzamt lässt den Abzug der Kinderfreibeträge nicht mehr zu. Doch ist die Behinderung eines Kindes vor dessen 25. Geburtstag eingetreten und das Kind ist außerstande, sich selbst zu unterhalten, gibt es das Kindergeld und die Freibeträge zeitlich unbefristet weiter. Ein volljähriges Kind mit Behinderung ist außerstande sich selbst zu unterhalten, wenn es keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann und die finanziellen Mittel nicht für den notwendigen Lebensbedarf ausreichen.

Behinderten-Pauschbetrag Ja nach Schwere der Behinderung steht einem Kind ein steuerlicher Pauschbetrag zwischen 384 Euro und 7 400 Euro im Jahr zu. Kann das Kind diesen Betrag nicht nutzen, weil es keine Steuererklärung abgeben muss, dürfen die Eltern d

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