STEUER IDEEN

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Alle Jahre wieder gibt es für Anleger, Berufstätige, Ruheständler und Familien viele Steueränderungen. Das sind die voraussichtlich wichtigsten Neuregelungen 2024

Um zwei Milliarden Euro sollten Steuerzahler im Jahr 2024 entlastet werden, verkündete Bundesfinanzminister Christian Linder im vergangenen September. Ob er sein Versprechen halten kann, ist seit Ende November mehr als fraglich. Sein Ministerium hat die für den Klima- und den Transformationsfonds verfügte Haushaltssperre auf nahezu den gesamten Bundeshaushalt ausgeweitet.

Sicher ist nur, dass Bürger auch im neuen Jahr ihre Pflichtaufgabe für den Fiskus fristgerecht zu erledigen haben. Wer seine Steuererklärung für 2023 selbst ausfüllt, muss sie bis 31. August an das zuständige Finanzamt übermitteln. Wird ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein damit beauftragt, ist für die Abgabe bis zum 2. Juni 2025 Zeit.

Nachfolgend ein Überblick zu den relevantesten bereits beschlossenen und noch geplanten Steueränderungen für 2024, die Anleger, Berufstätige, Ruheständler und Familien betreffen.

Extras im Job

Für selbst bezahlte Arbeitsmittel und Verpflegung können Berufstätige mehr absetzen

Bisher dürfen Berufstätige Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter nur vollständig abziehen, wenn sie netto nicht mehr als 800 Euro betragen. Dieser Wert soll ab dem Jahr 2024 auf 1000 Euro steigen. Auch beim Verpflegungsmehraufwand gibt es Verbesserungen: Für jeden Tag, an dem Arbeitnehmer mehr als acht Stunden von Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abwesend sind, können pauschal 16 Euro (zuvor 14 Euro) abgesetzt werden und bei 24 Stunden Abwesenheit 32 Euro (zuvor 28 Euro).

Fiskalische Boni für Familien

Eltern erhalten höhere Kinderfreibeträge, Unterhaltsleistungen sind ab 2024 besser absetzbar

Während das Kindergeld unverändert bei 250 Euro pro Kind bleibt, soll der alternativ gewährte Kinderfreibetrag ab 2024 von bisher 6024 auf 6612 Euro (je Elternteil 3306 Euro) angehoben werden. Ursprünglich geplant war eine Erhöhung auf 6384 Euro. Der höhere Freibetrag könnte mit dem nächsten Jahressteuergesetz im Frühjahr verabschiedet werden und rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen soll parallel zum Grundfreibetrag auf 11 784 Euro steigen.

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